Gütesiegel und Qualifizierung eines Mitgliedes oder eines Institutes sichern eine einheitlich, gleichbleibende Qualität durch verbindliche Standards für Therapie, Coaching und Ausbildung.

Zertifizierung und Qualitätssiegel

Der Hypnose-Verband Deutschland e.V. hat sich zum Ziel gesetzt in der Flut von angebotenen Coachings und Therapien, einen anspruchsvollen Qualitätsstandard zu sichern, um Interessenten die Sicherheit der Arbeitsqualität der jeweiligen Mitglieder zu gewähren. So können Patienten und Klienten einen gleichbleibenden, vergleichbaren Qualitätsstandard voraussetzen.

In diesem Rahmen vergibt der Hypnose-Verband Deutschland e.V. ein Qualitäts-Sicherungs-Siegel „anerkanntes Mitglied“ als persönliches Prädikat und „zertifizierte Praxis & Ausbildung“ für die Arbeitstätigkeit in Form von Praxis und Aus-/ Weiterbildung/Akademie.

Jedes Mitglied mit dem Siegel „Anerkanntes Mitglied“ und „Zertifiziertes Seminar“ erfüllt die vom Verband geforderten Anforderungen.

Qualitätssiegel für Mitglieder des Verbandes
Anerkanntes Mitglied im Hypnose-Verband Deutschland

Weiterbildung durch ein anerkanntes Mitglied des Verbandes​
Zertifiziertes Seminar

Jedes Mitglied mit dem Siegel „anerkanntes Mitglied“ erfüllt damit folgende vom Verband geforderten Anforderungen:
 
  • Staatlich anerkannte Zulassung als (psychotherapeutischer) Heilpraktiker vor dem örtlichen Gesundheitsamt
  • Abgeschlossene hypnosetherapeutische Ausbildung
  • Rechtlich eindeutiger Stand in der Gesellschaft (keine Vorstrafen)
  • Sektenkodex – Zusicherung keiner Sekte anzugehören
  • Eindeutige Tätigkeitsbeschreibung und Berufsethik auf der Grundlage der Vorschläge des Forums „Werteorientierung in der Weiterbildung“, Verschwiegenheit und Neutralität.
  • Interne Dokumentation der Klientenprozesse. Langfristig archiviert und kurzfristig abrufbar.
  • Kostenloses, unverbindliches (telefonisches) Informationsgespräch.
  • Bei Bedarf fachliche Nachbetreuung (kostenpflichtig).

 

Zertifizierungsbutton Seminare
Jede Weiterbildung mit diesem Siegel erfüllt damit folgende vom Verband gestellte Anforderungen:
 
  • Leitung, Führung und Qualitätssicherung durch ein „anerkanntes Mitglied“ aus dem Hypnoseverband Deutschland e.V.
  • Ausbildungsleitung erfolgt durch dieses Mitglied, das nachweislich mindestens die Qualifizierung eines anerkannten psychotherapeutischen Heilpraktikers hat
  • Leitbild & einheitliche Anforderungen an Inhalte und Überprüfung
  • Selbsterfahrungs- und Supervisionseinheiten
  • Jeweilige Überprüfung möglicher Abschlussprüfungen durch eben diesem „anerkannten Mitglied“ aus dem Hypnoseverband Deutschland e.V.
  • Eine praktische Lehrprobe des Ausbildungsinstituts durch den Leiter hat stattgefunden, um die entsprechende Qualitätsstufe zu sichern
  • Die Zertifizierung ist grundsätzlich an die Mitgliedschaft im Verband gebunden. Endet diese, erlischt auch die Zertifizierung

 

Ethische Richtlinien für Verbandsmitglieder

1. Menschenbild

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Von diesem, im Grundgesetzt verankerten Menschenrecht ausgehend, begreift und behandelt jedes Verbandsmitglied, die ihm anvertrauten Klienten als eigenständiges, ganzheitliches Wesen. Die Klienten werden in der Wahrnehmung ihre Eigenverantwortung unterstützt, wobei sich das Verbandsmitglied seiner Schutzpflicht dem Klienten gegenüber bewusst ist und diese wahrnimmt.

2. Verantwortung gegenüber der Gesellschaft

Die Verbandsmitglieder nehmen mit ihrer Tätigkeit Einfluss auf die gesellschaftliche Entwicklung. Um dieser Verantwortung Rechnung zu tragen, sind eine regelmäßige Fortbildungen, Supervision, sowie der Austausch mit Berufskollegen obligatorisch. Persönliche Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten haben, werden vertraulich behandelt.

3. Zum Verhältnis Therapeut – Klient

Jedes Verbandsmitglied fühlt sich den Prinzipien der Wahrheit, Vertraulichkeit und Transparenz verpflichtet. So ist sich jedes Verbandsmitglied seiner methodischen Kompetenzen und Grenzen bewusst und ist dem Klienten gegenüber bereit, darüber Auskunft zu geben.

4. Zum Verhältnis der Verbandsmitglieder untereinander

Das Verhältnis der Verbandmitglieder untereinander ist gekennzeichnet von Kollegialität, Respekt, Fairness und gegenseitiger Wertschätzung. Im Leistungswettbewerb werden die kaufmännischen Sitten gewahrt.

5. Haltung gegenüber dem Verband

Die Verbandsmitglieder verpflichten sich, die ethischen Grundlagen des Berufsverbands einzuhalten. Verstöße gegen diese führen zur Aberkennung des Qualitätssiegels, sowie zum Ausschluss aus dem Verband.

Ethische Richtlinien für Anbieter von Weiterbildungen

1. Menschenbild

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Von diesem, im Grundgesetzt verankerten Menschenrecht ausgehend, begreift und behandelt jeder Weiterbildende, die ihm anvertrauten Teilnehmer als eigenständiges, ganzheitliches Wesen. Die Teilnehmer werden in der Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung unterstützt, wobei sich der Weiterbildende seiner Schutzpflicht dem Teilnehmer gegenüber bewusst ist und diese wahrnimmt.

2. Verantwortung gegenüber der Gesellschaft

Die Weiterbildenden nehmen mit ihrer Tätigkeit Einfluss auf die gesellschaftliche Entwicklung. Um dieser Verantwortung Rechnung zu tragen, sind eine regelmäßige Fortbildungen, Supervision, sowie der Austausch mit Berufskollegen obligatorisch. Persönliche Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten haben, werden vertraulich behandelt.

3. Zum Verhältnis Weiterbildender – Teilnehmer

Jeder Weiterbildende fühlt sich den Prinzipien der Wahrheit, Vertraulichkeit und Transparenz verpflichtet. So ist sich jeder Weiterbildende seiner methodischen Kompetenzen und Grenzen bewusst und ist dem Teilnehmer gegenüber bereit, darüber Auskunft zu geben.

4. Zum Verhältnis der Weiterbildenden untereinander

Das Verhältnis der Weiterbildenden untereinander ist gekennzeichnet von Kollegialität, Respekt, Fairness und gegenseitiger Wertschätzung. Im Leistungswettbewerb werden die kaufmännischen Sitten gewahrt.

5. Haltung gegenüber dem Berufsstand

Die Weiterbildenden verpflichten sich, die ethischen Grundlagen des Berufsverbands einzuhalten. Verstöße gegen diese führen zur Aberkennung des Qualitätssiegels, sowie zum Ausschluss aus dem Verband.